NoBillag will Beschwerdeinstanz aus der Verfassung streichen

Die NoBillag-Initiative will Abschnitt 5 im Artikel 93 der Bundesverfassung ersatzlos streichen: «Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden.» Das heisst, Radios und Fernsehsender wären bei einer Annahme der Initiative nicht mehr verpflichtet, eine Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI einzurichten. Das ist demokratiepolitisch äusserst fragwürdig und würde bedeuten, wer sich über eine Sendung beschweren will, muss einen teuren Rechtsweg einschlagen, statt sich mit einer simplen Beschwerde zu Wort zu melden.
Ein Radiobeitrag von Wilma Rall vom RaBe-Info Radio Bern:


 

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